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  • Steuergesetzgebung (Piltz, Detlev J.)
    Steuergesetzgebung (Piltz, Detlev J.)

    Steuergesetzgebung , Zum Werk Der moderne Staat ist "Steuerstaat", d.h. er deckt den wesentlichen Teil seines Bedarfs aus der Vereinnahmung von Steuern. Wer wieviel Steuern zahlen muss, legen die Steuergesetze fest. Die Steuergesetze sind das Ergebnis einer politischen Willensbildung unterschiedlicher Akteure und Interessensvertreter. Diese Neuerscheinung zeigt sehr anschaulich den "Kampf ums Recht" (Rudolf von Ihering) der verschiedenen unmittelbar (Parteien, Fraktionen, Ministerien, Ausschüsse, Länder) und auch der mittelbar (Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Medien, Gerichte, überstaatliche Organisationen) am Gesetzgebungsprozess beteiligten Akteure um die möglichst weitgehende Berücksichtigung der vertretenen Interessen. Es geht um den vor- bzw. außerparlamentarischen Raum der Steuergesetzgebung. Wie in einem Orchester spielen die verschiedenen Instrumente und Argumente der Mitspieler eine Rolle. Nur wer dirigiert hier eigentlich? Das Buch blickt in 11 Kapiteln hinter die Kulissen, will Neugierde wecken und in einer auch für steuerliche Laien verständlichen Sprache Aufklärung für eine breitere Öffentlichkeit leisten. Zielgruppe Sowohl das steuerrechtliche Fachpublikum als auch eine an der aktuellen - insbesondere steuerpolitischen - Entwicklung und Erforschung der Gesetzgebung interessierte Öffentlichkeit. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230303, Produktform: Leinen, Beilage: gebunden, Autoren: Piltz, Detlev J., Auflage: 23001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 206, Keyword: politische Willensbildung; Steuerrecht; Gesetzgebung; Erbschaftsteuer; Politik, Fachschema: Abgabe - Abgabenordnung - AO~Steuergesetz~Steuerrecht - Steuergesetz, Warengruppe: HC/Steuern, Fachkategorie: Steuer- und Abgabenrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 222, Breite: 146, Höhe: 21, Gewicht: 402, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

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  • Ehrenamtliche Pflegekräfte: Einsatzmöglichkeiten, Haftungsfragen und Steuerpflicht
    Ehrenamtliche Pflegekräfte: Einsatzmöglichkeiten, Haftungsfragen und Steuerpflicht

    Die ehrenamtliche Pflege hat eine große praktische Bedeutung, vor allem bei niedrigschwelligen Betreuungsangeboten für Menschen mit dementiellen Erkrankungen. Dabei werden Menschen mit dementiellen Erkrankungen stundenweise in Gruppen oder zuhause betreut, um pflegenden Angehörigen zeitliche Freiräume zu ermöglichen.

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  • Geringwertige Wirtschaftsgüter: Steuerlast mit GWG mindern
    Geringwertige Wirtschaftsgüter: Steuerlast mit GWG mindern

    Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) genießen einen Sonderstatus im Steuerrecht. Aber was ist überhaupt ein GWG? Die wesentlichen Merkmale sind: Anschaffungskosten von maximal 1.000,– €, bewegliches Wirtschaftsgut, Zugehörigkeit zum Anlagevermögen und selbstständige Nutzbarkeit.

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  • Steuerlast mindern mit dem IAB: Investitionsabzugsbetrag richtig nutzen
    Steuerlast mindern mit dem IAB: Investitionsabzugsbetrag richtig nutzen

    Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist ein attraktives steuerliches Gestaltungsinstrument für kleinere Unternehmen!

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  • Wo wird insolvenzgeld in der Steuererklärung eingetragen?

    Insolvenzgeld wird in der Steuererklärung in der Anlage N unter "Sonstige Bezüge" eingetragen. Es handelt sich um eine steuerfreie Leistung, die bei Arbeitslosigkeit oder Insolvenz gezahlt wird. Das Insolvenzgeld wird vom Arbeitsamt oder der Agentur für Arbeit ausgezahlt und muss in der Steuererklärung angegeben werden. Es dient dazu, den Verdienstausfall während der Insolvenzzeit zu kompensieren. Es ist wichtig, das Insolvenzgeld korrekt in der Steuererklärung anzugeben, um mögliche steuerliche Vorteile zu nutzen.

  • Wo werden beerdigungskosten in der Steuererklärung eingetragen?

    Beerdigungskosten können in der Regel nicht in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Sie sind nur in bestimmten Fällen absetzbar, zum Beispiel wenn der Verstorbene Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem Steuerpflichtigen hatte. In diesem Fall können die Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen in der Anlage Unterhalt angegeben werden. Es ist ratsam, sich vor der Eintragung von Beerdigungskosten in der Steuererklärung von einem Steuerberater oder Finanzamt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Kosten korrekt angegeben werden.

  • Wo werden zahnarztkosten in der Steuererklärung eingetragen?

    Zahnarztkosten können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Diese werden in der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" eingetragen. Dort können alle medizinischen Kosten, die über die zumutbare Belastungsgrenze hinausgehen, angegeben werden. Es ist wichtig, alle Belege und Rechnungen für die Zahnarztkosten aufzubewahren, da diese im Rahmen einer eventuellen Prüfung durch das Finanzamt vorgelegt werden müssen. Es empfiehlt sich, vorab mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt zu klären, welche Zahnarztkosten steuerlich absetzbar sind und wie sie korrekt in der Steuererklärung angegeben werden sollten.

  • Wo werden steuerberatungskosten in der Steuererklärung eingetragen?

    Steuerberatungskosten können in der Regel als Werbungskosten in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen werden. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für die Erstellung der Steuererklärung, Beratungskosten oder auch Fahrtkosten zum Steuerberater. Es ist wichtig, dass die Kosten nachgewiesen werden können, zum Beispiel durch Rechnungen oder Quittungen. Die Höhe der absetzbaren Steuerberatungskosten kann je nach individueller Situation variieren, daher ist es ratsam, sich hierzu von einem Steuerberater oder Finanzexperten beraten zu lassen. Es empfiehlt sich, die genauen Regelungen und Voraussetzungen für die Absetzbarkeit von Steuerberatungskosten bei der zuständigen Finanzbehörde zu erfragen oder in den entsprechenden Steuerrichtlinien nachzulesen.

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  • Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung
    Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung

    Jeder zahlt Versicherungsbeiträge, zur gesetzlichen Sozialversicherung, privaten Kranken-, Pflege-, Haftpflicht-. Lebensversicherung usw. Nur, welche Beiträge sind steuerlich absetzbar, mit welchem Anteil in welcher Höhe und wie werden die Beiträge richtig in die Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung eingetragen, damit das Finanzamt den höchstmöglichen Betrag steuerlich anerkennt?

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  • Die effektive Befragung (Lehmann, Günter)
    Die effektive Befragung (Lehmann, Günter)

    Die effektive Befragung , Ob in der wissenschaftlichen Arbeit oder im betrieblichen Umfeld, überall bietet die Befragung gute Möglichkeiten für das Erheben von Daten und Meinungen. Das Buch ist dabei behilflich, die Befragung effektiv, also mit einem hohen Zielerreichungsgrad, durchzuführen. Die schriftliche Befragung mit Fragebogen, das mündliche Interview mit Leitfaden sowie die konstituierenden Elemente ¿Frage¿ und ¿Antwort¿ werden ausführlich behandelt. Empfehlungen zur Rolle der Befragten bilden eine Ergänzung. Die Ausführungen im Buch zielen auf Handlungsorientierung. , Fachbücher, Lernen & Nachschlagen > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 3. überarb. Auflage, Erscheinungsjahr: 20221114, Produktform: Kartoniert, Autoren: Lehmann, Günter, Edition: REV, Auflage: 22003, Auflage/Ausgabe: 3. überarb. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 188, Keyword: Datenauswertung; Datenerhebung; Datenmatrix; Erstellung von Fragebogen; Formale Gestaltung; Fragebogen; Fragebogenaufbau; Grundgesamtheit; Interview; Interviewleitfaden; Konzeption von Fragebogen; Lehrbuch; Leitfaden für Interviews; Online-Befragung; Pragmatische Verfahren; Pädagogik; Qualitative Interview; Ratgeber; Sozialforschung; Sozialwissenschaften; Soziologie; Statistikprogramme; Stichprobe; Telefoninterview; Wirtschaftswissenschaften; mündliche Befragung; persönliche Befragung; quantitative Verfahren; schriftliche Befragung; schriftliche Fragebogen; standardisierte Befragung; wissenschaftlich Arbeiten, Fachschema: Beruf / Karriere~Karriere~Forschung (wirtschafts-, sozialwissenschaftlich) / Sozialforschung~Sozialforschung~Empirische Sozialforschung~Sozialforschung / Empirische Sozialforschung~Studium~Marktforschung, Fachkategorie: Ratgeber: Karriere und Erfolg~Hochschulbildung, Fort- und Weiterbildung~Berufsberatung~Marktforschung, Bildungszweck: für die Hochschule~Lehrbuch, Skript, Thema: Optimieren, Warengruppe: TB/Briefe, Bewerbungen, Wiss. Arbeiten, Rhetorik, Fachkategorie: Sozialforschung und -statistik, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: UTB GmbH, Verlag: UTB GmbH, Verlag: UTB GmbH, Länge: 212, Breite: 148, Höhe: 14, Gewicht: 294, Produktform: Kartoniert, Genre: Sachbuch/Ratgeber, Genre: Sachbuch/Ratgeber, eBook EAN: 9783838559933, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0008, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Lagerartikel, Unterkatalog: Taschenbuch,

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  • Wo muss ich Übergangsgeld in der Steuererklärung eingetragen?

    In der Regel muss das Übergangsgeld in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen werden. Dort werden Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit angegeben, zu denen auch das Übergangsgeld zählt. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen zu dem Übergangsgeld, wie zum Beispiel den Zeitraum des Bezugs und die Höhe, korrekt anzugeben. Falls unsicherheiten bestehen, empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder das Finanzamt um Hilfe zu bitten.

  • Wo wird die Lebensversicherung in der Steuererklärung eingetragen?

    Die Lebensversicherung wird in der Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Dort können verschiedene Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Rentenversicherung und eben auch zur Lebensversicherung angegeben werden. Es ist wichtig, die entsprechenden Beiträge korrekt einzutragen, da sie steuerlich absetzbar sind und somit die Steuerlast reduzieren können. Falls Unsicherheiten bestehen, empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder das Finanzamt um Rat zu fragen. Es ist wichtig, alle relevanten Belege und Unterlagen zur Lebensversicherung griffbereit zu haben, um sie bei Bedarf vorlegen zu können.

  • Wo wird der Verlustvortrag in der Steuererklärung eingetragen?

    Der Verlustvortrag wird in der Steuererklärung in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) eingetragen. Dort gibt es ein spezielles Feld, in dem du den Betrag des Verlustvortrags angeben kannst. Dieser wird dann mit deinen aktuellen Einkünften verrechnet, um deine Steuerschuld zu reduzieren. Es ist wichtig, den Verlustvortrag korrekt anzugeben, da er sich positiv auf deine Steuerlast auswirken kann. Falls du unsicher bist, solltest du dich an einen Steuerberater oder das Finanzamt wenden, um sicherzustellen, dass alles richtig gemacht wird.

  • Wo wird der Übergangsgewinn in der Steuererklärung eingetragen?

    Der Übergangsgewinn wird in der Steuererklärung in der Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) eingetragen. Dort müssen alle relevanten Informationen zu dem Übergangsgewinn angegeben werden, wie zum Beispiel der Betrag des Gewinns, das Datum des Übergangs und eventuelle steuerliche Auswirkungen. Es ist wichtig, alle Angaben korrekt und vollständig zu machen, um eventuelle Nachfragen oder Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. Falls Unsicherheiten bestehen, empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin zu konsultieren, um sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind.

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